Diese Seite beschreibt die Lage in Österreich. Für Auftraggeber in Deutschland siehe XRechnung. Stand: Oktober 2026.
Was eine E-Rechnung ist
Eine E-Rechnung im engeren Sinn ist kein PDF, sondern eine strukturierte Datei (XML), die das System des Empfängers automatisch verarbeiten kann. In Österreich ist dafür ebInterface der nationale Standard; daneben wird über das europäische Peppol-Netzwerk das Format UBL verwendet.
Wer E-Rechnungen schicken muss
- Bund: Vertragspartner von Bundesdienststellen müssen Rechnungen seit 1. Jänner 2014 ausschließlich in elektronisch strukturierter Form einbringen. Papier- oder PDF-Rechnungen werden nicht mehr angenommen.
- Länder und Gemeinden: Für sie besteht derzeit keine Einbringungspflicht; das System e-Rechnung.gv.at steht aber auch anderen öffentlichen Stellen zur Verfügung.
- Zwischen Unternehmen: In Österreich derzeit keine Pflicht. Elektronische Rechnungen sind Papierrechnungen gleichgestellt, wenn der Empfänger zustimmt.
Wie die E-Rechnung zum Bund kommt
Eingebracht wird über das Unternehmensserviceportal (USP) mit e-Rechnung.gv.at oder über das Peppol-Netzwerk. Die bestellende Dienststelle teilt Ihnen dafür eine Auftragsreferenz mit, die auf der Rechnung angegeben werden muss.
ebInterface mit Vidinus
- Rechnung wie gewohnt erstellen und die Auftragsreferenz der Dienststelle im Feld „Referenznummer“ eintragen.
- Rechnung fertigstellen.
- Im Menü „E-Rechnung (ebInterface, AT)“ wählen – Vidinus erzeugt die XML-Datei (ebInterface 6.1). Fehlen dafür Angaben, etwa eine vollständige Anschrift, zeigt Vidinus sie vorher an.
- Die Datei im Unternehmensserviceportal bei e-Rechnung.gv.at hochladen.
Das funktioniert für Rechnungen und Gutschriften und ist im Tarif ohne Aufpreis enthalten. Den Versand an das USP oder über Peppol übernimmt Vidinus nicht selbst – Sie laden die Datei dort hoch.
Quellen und Stand (Oktober 2026):
- Unternehmensserviceportal (BMF): e-Rechnung an die öffentliche Verwaltung
- e-Rechnung.gv.at: Informationen
Diese Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, ersetzen aber keine Steuer- oder Rechtsberatung.