Diese Seite beschreibt die österreichische Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). In Deutschland gelten andere Grenzen und Regeln. Stand: Oktober 2026.
Die Kleinunternehmerregelung seit 2025
- Umsatzgrenze: 55.000 € brutto im Kalenderjahr (seit 1. 1. 2025 eine Bruttogrenze).
- Toleranz: Wird die Grenze um höchstens 10 % überschritten, bleiben die Umsätze bis zum Jahresende steuerfrei. Wird auch diese Toleranz überschritten, sind ab diesem Umsatz alle weiteren Umsätze steuerpflichtig.
- Kein Vorsteuerabzug: Wer die Befreiung nutzt, kann keine Vorsteuer geltend machen. Auf die Befreiung kann verzichtet werden – das lohnt sich etwa bei hohen Investitionen oder überwiegend unternehmerischen Kunden.
Was auf die Kleinunternehmer-Rechnung gehört
Grundsätzlich gelten die üblichen Rechnungsmerkmale. Anstelle von Steuersatz und Steuerbetrag steht ein Hinweis, dass die Leistung steuerfrei ist. Weisen Sie als Kleinunternehmer trotzdem Umsatzsteuer aus, schulden Sie diesen Betrag dem Finanzamt.
So lautet der Hinweis, den Vidinus verwendet:
Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Kleinunternehmer-Rechnungen mit Vidinus
- Im Firmenprofil „Ich bin Kleinunternehmer“ aktivieren – neue Rechnungen entstehen ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis.
- Die steuerliche Behandlung lässt sich zusätzlich je Beleg wählen.
- Beim Fertigstellen prüft Vidinus, dass alle Positionen ohne Umsatzsteuer (0 %) erfasst sind.
- Die Umsatzgrenze überwacht Vidinus nicht – behalten Sie Ihren Jahresumsatz selbst im Blick und klären Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung, ob die Regelung für Sie gilt.
Quellen und Stand (Oktober 2026):
- Unternehmensserviceportal (BMF): Kleinunternehmerregelung ab 2025
- Unternehmensserviceportal (BMF): Rechnung – Umsatzsteuer
Diese Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, ersetzen aber keine Steuer- oder Rechtsberatung.