Diese Seite beschreibt Regelungen in Deutschland. Für Rechnungen an österreichische Stellen siehe E-Rechnung (ebInterface). Stand: Oktober 2026.
Was die XRechnung ist
Die XRechnung ist der deutsche Standard für elektronische Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931 – eine XML-Datei, die der Empfänger automatisch verarbeiten kann. Vidinus erzeugt die XRechnung in Version 3.0 (Syntax UN/CEFACT CII).
Rechnungen an Bundesbehörden
- Seit 27. November 2020 gilt die E-Rechnungsverordnung des Bundes: Rechnungen an Bundesbehörden sind elektronisch zu stellen.
- Ausgenommen sind unter anderem Direktaufträge bis 1.000 € netto.
- Der Standard ist die XRechnung; andere Formate nach EN 16931 sind unter Bedingungen zulässig.
- Jede Rechnung braucht die Leitweg-ID der Behörde. Eingereicht wird über die Rechnungseingangsplattform des Bundes (nach Registrierung) oder über Peppol.
- Länder und Kommunen haben eigene Regelungen.
E-Rechnung zwischen Unternehmen in Deutschland
- Seit 1. 1. 2025 müssen in Deutschland ansässige Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
- Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: bis Ende 2026 für alle, bis Ende 2027 für Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz; danach ist die E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen Pflicht.
- Zulässig sind insbesondere XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL).
- Rechnungen bis 250 € brutto (Kleinbetragsrechnungen) sind ausgenommen.
- Die Pflicht betrifft Unternehmen mit Sitz, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte in Deutschland. Ein österreichisches Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland ist davon laut Bundesfinanzministerium grundsätzlich nicht erfasst – deutsche Kunden können eine XRechnung trotzdem wünschen.
XRechnung mit Vidinus
- Die Leitweg-ID der Behörde (bzw. die Referenz Ihres Kunden) im Feld „Referenznummer“ der Rechnung eintragen.
- Rechnung fertigstellen.
- „E-Rechnung (XRechnung, DE)“ wählen und die XML-Datei herunterladen – fehlende Angaben zeigt Vidinus vorher an.
- Die Datei über die Rechnungseingangsplattform der Behörde einreichen oder dem Kunden übermitteln.
Vidinus erzeugt die XRechnung für Rechnungen und Gutschriften. ZUGFeRD-Dateien erstellt Vidinus nicht, und die Übermittlung an die Plattform oder über Peppol übernehmen Sie selbst.
Unternehmen mit UID-Nummer aus einem anderen EU-Land – auch aus Deutschland – buchen Vidinus ohne österreichische Umsatzsteuer (Reverse Charge): 90 € netto pro Jahr.
Quellen und Stand (Oktober 2026):
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur E-Rechnung
- Beispiel einer Bundesbehörde (BfDI): E-Rechnung – Informationen für Rechnungssteller
Diese Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, ersetzen aber keine Steuer- oder Rechtsberatung.