Mahnwesen: Zahlungserinnerungen und Mahnungen automatisch versenden

Offene Rechnungen kosten Liquidität und Nerven. Mit dem Mahnwesen von Vidinus legen Sie einmal fest, wann welche Erinnerung hinausgeht – danach erkennt Vidinus überfällige Rechnungen und verschickt die fällige Stufe per E-Mail.

9 € im Monat inkl. USt. · ein Tarif, alle Funktionen · Test ohne Zahlungsdaten, endet automatisch

So funktioniert das Mahnwesen in Vidinus

  • bis zu fünf Mahnstufen, jeweils mit der Anzahl der Tage nach Fälligkeit und einem eigenen E-Mail-Text
  • als Vorschlag sind drei Stufen hinterlegt: 7, 21 und 35 Tage nach Fälligkeit – frei anpassbar
  • einmal „Mahnwesen aktiv“ eingeschaltet, prüft Vidinus täglich automatisch und versendet die fällige Stufe
  • jede Stufe geht pro Rechnung nur einmal hinaus; Teilzahlungen werden berücksichtigt
  • Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum oder ohne E-Mail-Adresse des Kunden werden übersprungen und nicht gemahnt

Gute Praxis beim Mahnen

  • mit einer freundlichen Zahlungserinnerung beginnen – oft wurde eine Rechnung schlicht übersehen
  • Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, offenen Betrag und Bankverbindung nennen
  • eine klare, neue Zahlungsfrist setzen
  • den Ton von Stufe zu Stufe verbindlicher formulieren und Konsequenzen erst ankündigen, wenn Sie sie auch umsetzen

Verzugszinsen und Mahnspesen in Österreich

Zwischen Unternehmen beträgt der gesetzliche Zinssatz bei Zahlungsverzug 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB); trifft den Schuldner kein Verschulden, gelten die allgemeinen gesetzlichen Zinsen von 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB). Zusätzlich kann ein Unternehmen von einem anderen Unternehmen einen Pauschalbetrag von 40 € als Entschädigung für Betreibungskosten verlangen (§ 458 UGB).

Vidinus berechnet Verzugszinsen oder Mahnspesen nicht automatisch. Ob und in welcher Höhe Sie diese verlangen, entscheiden Sie selbst und führen es bei Bedarf im Mahntext an.

Quellen und Stand (Oktober 2026):

Diese Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, ersetzen aber keine Steuer- oder Rechtsberatung.